Einführung
Musik und Recht: Für viele Musiker gibt es keinen größeren Gegensatz. Recht ist eine unkünstlerische und amusische Materie – so denken viele Musiker und verlieren dabei aus den Augen, dass ihre musikalische Leistung flüchtig ist, denn sie ist von jedermann verwendbar und leicht zu vervielfältigen. Die Hemmschwelle, dies kostenlos zu tun, ist so niedrig wie in kaum einem anderen Wirtschaftszweig.
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Zur musikalischen Grundausbildung gehört eben nicht nur, wie man ein Instrument beherrscht oder einen Song schreibt, sondern auch, was ein Leistungsschutzrecht ist oder welche Dinge in einem Veranstaltervertrag geregelt sein sollten.
Produktbeschreibung
Rechtliche Grundlagen für Musiker, Texter und Komponisten
Auch Musiker haben Rechte – und sollten sie kennen, um im Musikgeschäft vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein. So ist es für Musiker – ob Interpret oder Urheber – von großem Vorteil, beispielsweise über Urheber- und Leistungsschutzrechte Bescheid zu wissen, ebenso über Grundlagen und mögliche Partner von Verträgen sowie über Form und Funktion von Verwertungsgesellschaften. „Das AMA Musikerrecht“ von Ulrich Schulze-Rossbach ist ein leicht verständliches und übersichtlich gegliedertes Grundlagenwerk, in dem alle für Musiker relevanten juristischen Fragen und wirtschaftlichen Aspekte des Musikgeschäfts behandelt werden, insbesondere:
- Rechtliche Grundlagen
- Leistungsschutz
- Urheberrecht
- Auftritte
- Management
- GEMA – GVL
- Tonträgerindustrie
- Verlage
- Internet
- Steuern u.v.m.
- Etliche Musterverträge
Überarbeitete Auflage, mit Änderungen der Urheberrechtsreform 2003
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Einleitung
Erster Teil: Musiker und ihre rechtlichen Grundlagen
- Der Musiker als Interpret und Urheber
- Interne und externe rechtliche Beziehungen
Zweiter Teil: Rechtliche Grundlagen des Urheber- und Leistungsschutzrechts
- Urheberrecht
- Internationales Urheberrecht
- Sonstige Rechtsgebiete
Dritter Teil: Verwertungsgesellschaften
- Allgemeines
- GEMA
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)
- Weitere Verwertungsgesellschaften
Vierter Teil: Verträge mit Vertretern der Musikindustrie
- Allgemeine Vertragsgrundsätze
- Verträge mit Veranstaltern
- Tonträgerindustrie
- Musikverlage
- Internet
Fünfter Teil: Arbeitsvermittlung, sozial- und steuerrechtliche Aspekte
- Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsamt
- Die Künstlersozialversicherung
- Einkommenssteuer und Umsatzsteuer
Sechster Teil: Informationen und Kontakte
- Musikmessen
- Literatur
- Adressen
Anhang
- Formulare und Antragsmuster
- Abkürzungen und Definitionen
- Schlagwortverzeichnis
- Literaturverzeichnis
Medien
Autoren Info
Der Autor Ulrich Schulze-Rossbach, Jahrgang 1946, ist seit Jahrzehnten renommierte Anwalt für Musiker und Urheber. Eigene Erfahrungen als Musiker und Urheber ergänzen seine Kenntnis der Musikszene. Als Anwalt hat er sich überwiegend für urheberrechtliche Belange einen Namen gemacht. Seit den 80er- bzw. 90er-Jahren ist er regelmäßiger Teilnehmer auf der MIDEM in Cannes sowie auf der jährlich stattfindenden SXSW Music and Media Konferenz in Austin/Texas. Als Mitglied der International Association of Entertainment Lawyers vertritt er ausländische Künstler, Produzenten und Verlage sowie internationale Labels. Unter Fachleuten gilt er als „der Kenner“ der GEMA.